Schifffahrtsrecht

Ich vertrete gerne in alles Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Recht der Schifffahrt, sowohl der Binnenschifffahrt also auch (soweit es einen Zusammenhang mit Österreich gibt) der Seeschifffahrt.

Verwaltungsstrafverfahren

Im Zusammenhang mit der Schifffahrt auf Flüssen, Seen und Wasserstraßen (vor allem der Donau) kommt es immer wieder zur Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren (etwa nach dem Schifffahrtsgesetz oder der Wasserstraßenverordnung). Gerne berate und vertrete ich in solchen Verfahren. Je früher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser sind die Aussichten, das Verwaltungsstrafverfahren zu einem günstigen Ausgang zu bringen.

Beratung nach Unfällen

Kommt es auf dem Wasser (sei es auf einem See, Fluß oder auch dem Meer) zu einem Unfall, sind oft Schadenersatzansprüche zu stellen oder abzuwehren. Dann ist der Sachverhalt mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere den KVR und lokalen Normen) zu vergleichen und zu bewerten. Ich berate und vertrete in solchen Situationen und führe für Sie die nötigen Prozesse.

Strafverfahren

Kommen Personen bei einem Unfall zu schaden kann es auch zur Einleitung von Strafverahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung kommen. Auch in solchen Fällen übernehme ich gerne Ihre Verteidigung.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Kosten

Die Erstberatung ist kostenlos und dient der Klärung, ob Sie eine nähere Beratung oder Vertretung durch mich als Rechtsanwalt benötigen. Bei Erteilung eines Mandates schließen wir auch eine Honorarvereinbarung, wobei die Abrechnung in der Regel nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer, RATG) erfolgt, in Einzelfällen wird ein Stundensatz vereinbart.In manchen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Bei entsprechender Bonität (Berufstätigkeit, keine Negativeintragungen) ist auch eine Ratenzahlung über einen Drittanbieter denkbar.