Ich mache für Sie arbeitsrechtliche Ansprüche geltend, so etwa
- Kündigungsentschädigung (wenn Sie fristwidrig gekündigt oder zu Unrecht entlassen wurden),
- Abfertigung
- nicht bezahlte Überstunden
- nicht konsumierte Urlaubstage
Ich führe für Sie auch Anfechtungen von Kündigungen durch. Eine Kündigung kann angefochten, wenn sie „sozialwidrig“ ist oder aus einem sog. verpönten Motiv erfolgt. In diesen Fällen ist es unbedingt erforderlich, dass sie mich sofort kontaktieren, da die Klage in sehr kurzer Frist eingebracht werden muss. Mit einer Anfechtung kann eine Wiedereinstellung erzwungen werden.
Kosten
Für den ersten Termin (maximal 30 Minuten) verrechne ich eine vergünstigte Pauschale von EUR 120,00. Bei Erteilung eines Mandates schließen wir auch eine Honorarvereinbarung, wobei die Abrechnung in der Regel nach Tarif (Allgemeine Honorarkriterien der Rechtsanwaltskammer, RATG) erfolgt, in Einzelfällen wird ein Stundensatz vereinbart. In manchen Fällen kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne auch die Deckungsanfrage (egal bei welcher Versicherungsgesellschaft).
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.