Das Mietrecht gehört – nicht zuletzt durch die häufige Veränderung – zu den komplexesten Rechtsmaterien. Für den Laien ist dieses Rechtsgebiet praktisch nicht überblickbar. Bei jedem mietrechtlichen Problem ist zunächst zu klären, ob das Mietverhältnis zur Gänze oder teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt oder ob ein reines ABGB-Mietverhältnis vorliegt. Je nach dem ist die Rechtslage unterschiedlich, Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Möglichkeiten und Rechte.
Mietzinsüberprüfung
Für Mietverhältnis im Vollanwendungsbereicht des MRG ist entweder der sogenannte „angemessene“ Mietzins oder Richtwertmietzins Obergrenze des zulässigen Mietzinses. Ich überprüfe für Sie, welche Mietzinsbildungsvorschriften anzuwenden sind und führe für Sie Verfahren zur Feststellung des zulässigen Mietzinses und Rückzahlung von Überzahlungen.
Betriebskostenüberprüfung
Auch die zulässigen Betriebskosten sind im MRG genau geregelt. Ich überprüfe für Sie die Betriebskostenabrechnung und führe die nötigen Verfahren, um allenfalls zuviel bezahlte Betriebskosten für Sie zurückzufordern.
Ablöse
Mussten Sie bei Abschluss Ihres Mietvertrages außer einer Kaution und allenfalls einer Maklerprovision sowie der Mietvertragsgebühr nach dem Gebührengesetz noch etwas bezahlen? Hat man eine Investitionsablöse von Ihnen verlangt oder Kosten der Vertragserrichtung? Derartige Zahlungen sind sehr oft verbotene Ablösen im Sinne des MRG und müssen nicht geleistet werden bzw. können zurückverlangt werden. Ich überprüfe für Sie derartige Zahlungen und führe für Sie die nötigen Verfahren.
Vertragsüberprüfung
Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen übernehme ich für Sie gerne die Überprüfung dieses Vertrages und mache Sie auf Klauseln aufmerksam, die für Sie nachteilig sind.
Räumungs- und Kündigungsverfahren
Ich vertrete Sie in Räumungs- oder Kündigungsverfahren bei Gericht. Oftmals kann durch richtige Verfahrensführung das Mietverhältnis gerettet werden.
Leistungen für Vermieter
Ich berate und vertrete Vermieter in allen Bereichen des Mietrechts. So übernehme ich die Einforderung offener Mieten und die Führung von Kündigungs- und Räumungsverfahren. Außerdem wehre ich für Vermieter unberechtigte Ansprüche von Mietern ab.
Welche Kosten entstehen
Das erste Kontaktgespräch, bei dem geklärt wird, ob rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung für Sie überhaupt sinnvoll ist, ist bei mir grundsätzlich kostenlos.
Wollen Sie grundsätzliche Fragen zum Wohnrecht beantwortet haben so biete ich Ihnen den Haus- und Wohncheck um 120 Euro an. Für diese Beratung stehen ca. 45 Minuten zur Verfügung.
Für die Führung von Verfahren berechnen sich die Kosten nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer sowie dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Da der Verfahrensverlauf nicht vorhersehbar ist – schon gar nicht ohne genaue Sachverhaltskenntnis – ist eine seriöse Kostenschätzung hier nicht möglich. Bei einem Kontaktgespräch erläutere ich Ihnen das Kostenrecht gerne ausführlich.
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie auch das Ersuchen um Kostendeckung. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.
Kontakt
Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.