Datenschutzrecht

Datenschutz – DSGVO

Seit 25.5.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese räumt Betroffenen (das sind alle Personen, deren Daten gespeichert und verarbeitet werden) weitgehende Rechte auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung personenbezogener Daten ein. Mit dem Datenschutzgesetz wurden zusätzlich Detailregelungen für Österreich erlassen, so etwa zum Thema Videoüberwachung.

Sind Sie von einer Datenverarbeitung betroffen, die Sie für rechtswidrig halten, zum Beispiel weil Sie nicht zugestimmt haben oder kein berechtigtes Interesse vorliegt, kontaktieren Sie mich. Neben der Möglichkeit, Anzeige bei der Datenschutzbehörde zu erstatten, gibt es die Möglichkeit zivilrechtliche Schritte einzuleiten um den rechtmäßigen Zustand herzustellen.

Schadenersatz

Wer von einer rechtswidrigen Datenverarbeitung oder Datenweitergabe betroffen ist – und dazu zählen neben der Übermittlung personenbezogener Informationen auch Überwachung per Bildaufzeichnung und die Weitergabe der Aufnahmen – kann auch Schadenersatz geltend machen. Möglich ist einen tatsächlich eingetretenen Vermögenschaden ersetzt zu begehren, aber auch einen immateriellen Schadenersatz für die Datenweitergabe an sich zu verlangen.

Unterlassung und Löschung

Jeder, dessen Daten unrechtmäßig oder unrichtig verarbeitet werden kann die Unterlassung dieser Verarbeitung und auch die Löschung der Daten verlangen.

Kontakt

Wenn Sie einen Termin für ein Kontaktgespräch oder eine eingehende Beratung vereinbaren möchten, eine Frage zu einer allfälligen Vertretungsübernahme haben oder sonst mit mir in Kontakt treten möchten, rufen Sie mich an (01 / 533 58 53), schicken Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.